WAS WIRD GEFÖRDERT?
Erstbegegnungen, Themen- und projektorientierte Begegnungen und auf Bürgerengagement und Netzwerkbildung gerichtete Begegnungen, Sonderprojekte (insbesondere als Kooperationsvorhaben, und das Sympathieprogramm Partnerland, sowie internationale Fahrtkosten
Partnerländer: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, die Republik Moldau, die Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, die Ukraine und Usbekistan
Antragsfristen: 31.10. / 31.01. / 31.03.
4-8 Aufenthaltstage/5-30 Teilnehmer_innen (TN)
Förderung: deutsche TN: Fahrkosten (max. 70%); ausländische TN: Fahrkosten und Tagespauschale je 5€
4-14 Aufenthaltstage/5-25 Teilnehmer_innen
Förderung: deutsche TN: Fahrkosten (max. 70%); ausländische TN: Fahrkosten und Tagespauschale je 7€
3-5 Aufenthaltstage/1-5 Teilnehmer_innen
Förderung: deutsche TN: Fahrkosten (max. 70%); ausländische TN: Fahrkosten und Tagespauschale je 10€
WER KANN SICH BEWERBEN?
Schulen und Jugendgruppen, ehrenamtliche Kulturensembles, kommunale Institutionen, Kirchgemeinden sowie eingetragene Vereine / Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, die Kontakte und Beziehungen mit Menschen aus den Partnerländern der Stiftung unterhalten und internationale Begegnungen mit ihnen organisieren